Infrastruktur

Liegenschaftsentwässerung und private Abwasserleitungen

Die Gemeinde kontrolliert in regelmässigen Abständen die Zustände der kommunalen und privaten Leitungen und Anschlüsse.

Die Liegenschaftsentwässerung beschäftigt sich mit privaten Abwasserleitungen, die zum Eigentum jeder Liegenschaft dazugehört. Oft ist die Liegenschaftsentwässerung aber nur durch Schachtdeckel erkennbar und gerät deshalb oft in Vergessenheit. Die Liegenschaftsentwässerung besteht je nach Entwässerungssystem aus Schmutzwasserleitungen, die das häusliche Abwasser in die kommunale Leitung führen und Sauberwasserleitungen, durch die Dach-, Platz und Sickerwasser abgeleitet wird. Oder es besteht eine Schmutzwasserleitung für das häusliche Abwasser und das Regenwasser der Liegenschaft wird oberirdisch oder unterirdisch versickert.

Die Gemeinde kontrolliert in regelmässigen Abständen die Zustände der kommunalen Leitungen und fordert im Zuge dieser Arbeiten die angrenzenden Liegenschaftseigentümer ebenfalls zu Kontrollen der angeschlossenen Abwasserleitungen auf.

Werden Liegenschaftseigentümer zu den entsprechenden Kontrollen aufgefordert, entstehen immer wieder Fragen, die wir gerne zusammentragen und beantworten möchten.

Wir sprechen bei der Liegenschaftsentwässerung von Schmutz- und Sauberwasser

Wie der Name schon sagt, wenn wir vom Sauberwasser sprechen, ist damit vor allem Dach- und das Sickerwasser gemeint. Dieses soll wenn immer möglich versickert werden. In erster Priorität oberflächlich, in zweiter Priorität unterirdisch. Bestehende Systeme werden dabei belassen, wie sie sind.

War das immer schon so?

Ja, im Aargau werden die meisten Siedlungsgebiete im Mischsystem entwässert. Im klassischen Mischsystem wird verschmutztes Regenwasser (zum Beispiel von Strassen) zusammen mit dem häuslichen Abwasser in derselben Leitung abgeführt. Sauberes Regenwasser von Dachflächen dagegen wird, wenn immer möglich, versickert.

Muss ich sofort etwas unternehmen, wenn mein Sauberwasser nicht versickert, sondern in die Kanalisation geleitet wird?

Nein, grundsätzlich nicht. Wenn Sie jedoch einen grösseren Umbau planen oder am Dach etwas ändern, kann Ihnen die Gemeinde die Auflage machen, das Dachwasser nach dem Stand der Technik zu entwässern, also versickern zu lassen. Sprechen Sie bei einem Umbau rechtzeitig einen Fachplaner darauf an. Mit einer frühzeitigen Mitberücksichtigung der Entwässerung können Sie Überraschungen vermeiden und die notwendigen Arbeiten in einem nachhaltigen Konzept mitaufnehmen und auch in Ihrem Budget berücksichtigen.

Und was ist mit dem Schmutzwasser?

Das fliesst durch die privaten und öffentlichen Leitungen zur Abwasserreinigungsanlage (ARA), welche für die Gemeinde Staufen in Wildegg liegt und zum Abwasserverband Region Lenzburg gehört (www.avrl.ch).

Sie sprechen von privaten und öffentlichen Abwasserleitungen

Die Abwasserleitungen im Gebäude und bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist im Eigentum der LiegenschaftsbesitzerInnen und ist von diesen unterhalten und falls nötig neu zu erstellen. Diese Leitung wird als Hausanschluss bezeichnet.

Wer ist für den Unterhalt des Hausanschlusses verantwortlich?

Gemäss eidgenössischem Gewässerschutzgesetz Art. 15 muss der Kanton dafür sorgen, dass Abwasseranlagen periodisch kontrolliert werden. Sie als Grundeigentümer sind für diese Kontrollen verantwortlich. Die Behörde, sprich Gemeinderat, hat aus diesem Grunde die Überprüfung der Abwasserleitungen in eine Mehrjahresplanung aufgenommen und die Kontrollen der Hausanschlüsse beschlossen. Die Kosten für alle Arbeiten an der privaten Abwasserleitung gehen zu Lasten des Grundeigentümers.

Wie ist grundsätzlich der Zustand diese Hausanschlüsse?

Die Hausanschlüsse weisen vielfach mit den Jahren Schäden auf oder haben sogar bereits nach Fertigstellung Ausführungsmängel, die aufgrund fehlerhafter Abnahmen nach dem Bau nicht festgestellt wurden. Auswertungen bereits erfolgter Kontrollen zeigen, dass ein grosser Sanierungsbedarf besteht.

Undichte Abwasseranlagen haben zwei negative Einflüsse: zum einen führen sie zu Eintrag von verschmutztem Abwasser in Grund- und Oberflächengewässer, zum anderen dringt sauberes Wasser aus der Bodenschicht in die Leitung ein und wird zur Abwasserreinigungsanlage geleitet. Dort muss sauberes Wasser kostenintensiv gereinigt werden und hemmt, je nach Menge die gesamte Reinigungsleistung.

Ich als Hauseigentümer bin verantwortlich. Wie weiss ich jetzt, ob mein Hausanschluss den Vorschriften entspricht?

In einigen Fällen ist der Schaden sichtbar und/oder riechbar. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf notwendig und der Grundeigentümer wird sicher auch selbst unverzüglich aktiv.

Bei allen anderen Fällen, wo sich die defekte Leitung im Boden befindet und der Schaden nicht riech- oder sichtbar ist, wird die Feststellung eines Schadens schwieriger.

An der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2016 wurde ein Kredit für die Zustandserfassung der Liegenschaftsentwässerung mittels Kanalfernsehaufnahmen beschlossen. Das heisst, von den meisten Liegenschaften wurden die Abwasserleitungen mittels Kanalfernsehen aufgenommen und die Schäden resp. die Zustände der Leitungen und der Schächte dokumentiert.

Ich habe aber noch nicht vernommen, ob mein Hausanschluss in Ordnung ist oder nicht.

Ja, das kann durchaus sein. Aufgrund der Menge der Hausanschlüsse und der Kosten für die Erstellung der Dossier wurde die Gemeinde in sieben Gebiete unterteilt. In jedem Jahr im August erhalten die Liegenschaftsinhaber eines Teilgebiets das Dossier mit dem Zustand des Hausanschlusses und bei Schäden eine Verfügung, diese innerhalb eines Jahres zu beheben.

Welche Teilgebiete erhielten schon eine Verfügung?

Bisher erhielten das Pilot- und das Teilgebiet eins die Verfügung. Aktuell sind wir gerade am Schreiben für das Teilgebiet 2.

Wie finde ich heraus, in welchem Teilgebiet sich meine Liegenschaft befindet?

Wir haben einen separaten Plan mit den Teilgebieten aufgeschaltet. Wie oben erwähnt ist nun das Teilgebiet 2 an der Reihe. Das Teilgebiet 3 erhält die Verfügung im August 2024 und hat dann bis August 2025 Zeit den Hausanschluss, wenn nötig, zu sanieren.

Ich habe schon gehört, dass die Verfügung in einem amtlichen Ton erscheint.

Ja das ist richtig. Eine Verfügung ist eine Anordnung einer zuständigen Behörde. Dies in einseitiger und verbindlicher Weise und gestützt auf das öffentliche Recht. Eine Verfügung ist verbindlich und somit erzwingbar.

Im konkreten Fall sind somit die Mängel bei der Abwasserleitung in der Frist zu beheben. Bei begründeten Fällen kann ein Aufschub erwirkt werden. Wenn Sie einen Aufschub erwirken wollen, ist ein Antrag brieflich oder per E-Mail mit einer Begründung der Kanzlei einzureichen, welche diesen der Gewässerschutzstelle zur Prüfung weiterleitet.

Was muss ich nun machen, wenn ich eine Verfügung erhalte?

Erschrecken Sie auf keinen Fall. Wie schon gesagt, die Verordnung kommt in einem amtlichen Ton daher. Schauen Sie sich das Dossier an und dann beurteilen Sie, ob Sie für die Sanierung einen Ingenieur beauftragen oder direkt eine spezialisierte Firma für Kanalsanierung beauftragen wollen. Das ist wie bei einem Umbau oder Sanierung Ihres Eigenheims. Hier vergeben Sie den Auftrag an einen Architekten oder beauftragen die Handwerker selbst und koordinieren den Ablauf. Anstelle eines Architekten wird beim Tiefbau meistens ein Ingenieur beauftragt.

Ich bin mit der Verfügung des Gemeinderats nicht einverstanden

Im Schreiben, resp. in der Verfügung sind die Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen, aufgeführt. Bevor Sie jedoch dem Kanton schreiben, bitten wir Sie, sich zuerst unbedingt mit der Gemeindekanzlei respektive mit der Gewässerschutzstelle in Verbindung zu setzen. Evtl. können die offenen Punkte einfach und unkompliziert erledigt werden.

In der Verfügung steht, dass mein Hausanschluss nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und ich habe mich entschlossen die Arbeiten selbst zu koordinieren

Bitte beachten Sie, dass Sie die Arbeiten eine Fachfirma vergeben, die die Vorschriften des Gewässerschutzes, der Siedlungs- und Liegenschaftsentwässerung kennt und sich an die Normen hält. Holen Sie diverse Offerten ein und vergleichen Sie diese nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach den Referenzen. Vielleicht hat einer Ihren Bekannten oder Verwandten schon eine Sanierung gemacht und kann Ihnen wertvolle Tipps geben.

Warum führt die Gemeinde im Schreiben keine Unternehmen auf, die die geforderten Arbeiten durchführen?

Die Gemeinde darf keine Firmen empfehlen, die die Arbeiten ausführen sollen. Es besteht die Wettbewerbsfreiheit. Auf Anfrage gibt die Gewässerschutzstelle der Gemeinde jedoch Firmen genannt, die in der Umgebung tätig sind. Eigentümer sind frei in der Wahl der Firmen und können sich auch zusammenschliessen und mehrere Liegenschaften gemeinsam sanieren lassen.

Wenn ich Fragen zu Sanierung habe, an wen wende ich mich?

Wenn Sie eine Firma mit der Sanierung beauftragen, wird diese Ihnen Ihre Fragen beantworten können. Zögern Sie oder die Fachfirma bei Unklarheiten aber auf keinen Fall, und zwar vorher nicht nachher, die Gewässerschutzstelle anzufragen. Beachten Sie aber auch, dass die Gewässerschutzstelle nicht die Arbeiten eines Ingenieurs übernehmen kann, ausser Sie beauftragen sie damit (gegen Kostenfolge für Sie privat).

Finde ich auch im Internet Informationen?

Ja, hier finden Sie eine Menge Infos. Geben Sie den Suchbegriff «ag abwasser» ein. Auf der Seite des Kantons Aargau finden Sie jede Menge von Vorschriften, Reglemente und Informationen.

Noch eine Frage zur Sanierung: Muss ich bei einer Sanierung der Abwasserleitung nun den ganzen Garten oder den Vorplatz umgraben resp. neu gestalten?

Sind Leitungen undicht, müssen sie ersetzt werden. Da dies unverhältnismässig teuer ist, besteht die Möglichkeit die Leitung von der Innenseite mit einer Kunststoffverkleidung, dem sogenannten Inliner, auszukleiden.

Und wie weiss die Gemeinde resp. die Gewässerschutzstelle, dass ich die Sanierung gemacht habe?

Ein wichtiger Punkt. Nach den Sanierungsarbeiten muss die mit der Sanierung beauftragte Firma die Daten resp. die von der sanierten Leitung gemachten Bilder der Gewässerschutzstelle einreichen. Dies geschieht meistens digital. Vergewissern Sie sich, dass dies Meldung gemacht wird. Ausserdem sind die Gemeinden gegenüber dem Kanton verpflichtet jährlich sämtliche neue und geprüften Leitungen eingemessen anzugeben. Der Kanton führt sämtliche Leitungsverläufe in digitaler Form. Die Kenntnis des Systems dient einem sachgemässen Gewässerschutz und einer zweckmässigen Siedlungsentwässerung.

und der Schlusssatz

Die Gesamtlänge aller Hausanschlüsse im Kanton Aargau beträgt schätzungsweise rund 7’000 km. Viele bestehende Hausanschlüsse weisen Mängel auf und sind deshalb bei abwasserrelevanten Bauvorhaben oder bei Sanierungen der öffentlichen Kanalisation zu prüfen und falls nötig in Stand zu stellen. Eine wichtige Arbeit, zu Gunsten unserer Umwelt und zu Gunsten Ihrer Gesundheit.

Nadine Konz
Mitglied technische Kommission
Gemeinde Staufen

Patrick Braun
patrick.braun@staufen.ch
Gemeinderat, Ressortvorsteher Tiefbau, Werke
Gemeinde Staufen



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