Seit dem 1. Mai 2014 dürfen Solaranlagen auf Dächern ohne Baubewilligung – auf blosse Meldung hin – erstellt werden, wenn sie genügend angepasst sind, das
Gebäude nicht unter Substanz- oder Denkmalschutz steht und es sich ausserhalb geschützter Ortsbilder befindet. Diese Regelung gilt jedoch so nicht für Gebäude in der Dorfkernzone. Für diese spezielle Zone heisst es in unserer Bau- und Nutzungsordnung BNO:
§ 9 Abs. 10 BNO, Dorfkernzone D:
„Solaranlagen sind sorgfältig in das Ortsbild einzupassen. Der ruhige Gesamteindruck einer Dachlandschaft ist, unter Einbezug aller Dachauf- bzw. Einbauten, durch eine rücksichtsvolle Dimensionierung und Anordnung zu erhalten.“ Deshalb sind PV-Anlagen in der Dorfkernzone baubewilligungspflichtig.
Dieser Paragraph wurde in der Vergangenheit immer wieder interpretiert und dem technischen Fortschritt angepasst. So waren mehrere Jahr nur sogenannte „Indach-Anlagen“ bewilligungsfähig. Später wurde dieser Passus abgeändert, dass nur noch auf der Strasse zugeneigte Dachfläche Indach-Lösungen benötigten; auf der abgewandten Seite durften auch PV-Anlagen auf dem Dach installiert werden.
Eine Petition als Anstoss
Im Frühling 2022 wurde von der ‚IG Photovoltaik in der Dorfkernzone Staufen‘ beim Gemeinderat eine Petition eingereicht, die eine Liberalisierung der Vorschriften für PV-Anlagen verlangte. Die rund 60 Petitionäre baten den Gemeinderat darum, dass insbesondere künftig auch Aufdach-PV-Anlagen in der Kernzone bewilligungsfähig sind.
Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen. Umso mehr als durch die politische Lage mit drohender Energieknappheit seit ein paar Monaten allen bewusst wurde, dass lokal erzeugter Strom eine wertvolle Ressource ist. Die BNO kann natürlich nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden. Deshalb hat der Gemeinderat Fachleute (Architekten, Ortsbildschutzexperte, Bauverwalter, Solarteur) zu einem Hearing eingeladen. Diese haben dem Gemeinderat anhand konkreter Beispiele Wege aufgezeigt, wie das Dilemma zwischen Energieversorgung und Schutz des Dorfbildes möglichst pragmatisch gelöst werden kann. Die fruchtbare Diskussion hat gezeigt, dass angepasste und zukunftsgerichtete Lösungen für Staufen möglich sind.
Neue Regelung für PV-Anlagen in der Dorfkernzone
Seit September 2022 ist das neue Merkblatt für Solaranlagen in der Dorfkernzone verabschiedet. Eine Unterscheidung zwischen In- und Aufdachanlagen gibt es dort nicht mehr. Die wichtigsten Punkte lauten:
- Grundsatz: Das Solarenergiepotential kann auf den Dächern der Dorfkernzone D so weitausgeschöpft werden, wie eine gute An- und Einordnung gewährleistet ist. Diese wird als Einzelfall geprüft und beurteilt.
- Die Fläche der Solaranlagen hat eine rechteckige Form aufzuweisen. Die Anordnung auf der Dachfläche hat ruhig und geordnet zu wirken. Die Anlage muss als kompakte Fläche in Erscheinung treten und hat sich der Dachform anzupassen. Es darf kein Formatwechsel oder Wechsel der Ausrichtung innerhalb einer Anordnungsfläche stattfinden.
- Die Farbe der Module und der Rahmen hat sich so weit möglich an der Farbe der Dacheindeckung zu orientieren oder sind in dunkler Farbe vorzusehen. Die Ziegelfarben sollen vorrangig in den Farbtönen braun-/rot erstellt werden, anthrazitfarbene Ziegel sind zu vermeiden. Silberfarbene Alurahmen und Raster sind nicht erwünscht.
- Die Gemeinde gewährleistet und fördert die Erhaltung und Pflege des Ortsbildes durch eine unentgeltliche Erstberatung der Bauherrschaft durch Fachleute. Hierzu sind Bauvorhaben möglichst vor Beginn der Projektierung dem Gemeinderat anzuzeigen (§ 9 Abs. 15 BNO).
Wir freuen uns auf diese Neuerung, die die Möglichkeiten für die Energieproduktion in der Dorfkernzone vergrössert, aber dabei auch das Ortsbild von Staufen im Auge behält. Gefordert sind nun die Bauherrinnen und Bauherren, die ein ausgearbeitetes Solarprojekt mit Detailplänen an die Baubewilligungsbehörde einreichen können. Jedes Projekt wird von der externen Bauverwaltung Flury AG und vom Ortsbildschutzexperten als Einzelfall individuell geprüft.
Beitragsbild: Die drei PV-Anlagen rund um den Zopfplatz auf Gebäuden der Gemeinde sind ausserhalb der Dorfkernzone gelegen
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