Am 9. Dezember 2022 trat das vom Gemeinderat gewählte Beurteilungsgremium zusammen, um im Rahmen eines Präqualifikationsverfahrens die Architekturbüros für den Studienauftrag auszuwählen. Dieses Verfahren war notwendig, um den Bestimmungen des Vergaberechts für öffentliche Bauaufträge zu entsprechen. 48 Büros haben sich beworben. Mit Hilfe der im Vorfeld festgelegten Zuschlagskriterien, eingehenden Beratungen und Vergleichen sowie engagierter Diskussionen konnten Architektinnen und Architekten ausgewählt werden, denen das Beurteilungsgremium gute Lösungen für die Erweiterung des Staufner Schulraums zutraut. Die Bewerbungen zeichneten sich durch hohe Qualität und grosse Erfahrungen der Teams aus.
Das Beurteilungsgremium hatte daher die schwierige Aufgabe der Auswahl und musste leider auch viele Absagen an bestens qualifizierte Architekturbüros machen.
Die fünf ausgewählten Büros sowie zwei Nachwuchsteams werden in einem nächsten Schritt Projektvorschläge für einen Ersatzneubau oder einen Neubau erarbeiten. Und sie werden aufzeigen, an welchem Standort auf dem Schulareal der dringend benötigte Schulraum realisiert werden soll. Die jeweiligen Entwürfe und Vorschläge werden auf Sommer 2023 erwartet.
Die folgenden Architekturteams wurden ausgewählt:
Dietrich Untertrifaller Architekten ZT | St. Gallen |
Graf Stampfli Jenni Architekten AG | Solothurn |
Felber Widmer Schweizer Architekten AG | Aarau |
MET Architects GmbH | Basel |
Illiz Architektur GmbH | Zürich |
MJ2B Architekten AG (Nachwuchsteam) | Murten |
Sara Gelibter Architecte (Nachwuchsteam) | Biel |
Zeitplan
20. Januar 2023 | Begehung des Schulareals mit den sieben Teams und Abgabe des Modells |
6. Juli 2023 | Abgabe der Planunterlagen Studienauftrag durch die teilnehmenden Büros |
9. und 10. August 2023 | Präsentation der Arbeiten vor dem Beurteilungsgremium |
Herbst 2023 | Präsentation der Projekte für die Öffentlichkeit |
15. November 2023 | Beschlussfassung Planungskredit durch die Gemeindeversammlung |
Der Gemeinderat ist dem einstimmigen Antrag des Beurteilungsgremiums gefolgt. Die Beschwerdefrist gegen den Entscheid ist unterdessen abgelaufen und die Auswahl damit rechtskräftig.
Titelbild: Drohnenfoto des Schulareals
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