Allgemeines

Bäume und Sträucher im Strassen- und Trottoirraum

Bäume und Sträucher bitte rechtzeitig zurückschneiden

Bäume und Sträucher sind wichtig im öffentlichen Raum. Klimatische und ästhetische Gründe sprechen für einen möglichst grünen Strassenraum. Aus Sicherheitsgründen sind Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen jährlich zurückzuschneiden. Und zwar:

  • seitlicher Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze;
  • über Strassen den Fahrraum bis auf eine Höhe von 4.50 m freihalten;
  • über Fusswegen und Trottoirs bis auf eine Höhe von mindestens 2.50 m freihalten.
Die Skizze zeigt den rot schraffierten Bereich, der freigehalten werden muss

Von der Freihaltung des Strassenraums ist die Abgrenzung zu den Strassenabständen zu unterscheiden:

Wie nahe darf eine Hecke an die Gemeindestrasse gepflanzt werden?
Der Grenzabstand beträgt mindestens 60 cm. Die Sichtzonen bei Einmündungen von Strassen und Verzweigungen müssen frei gehalten werden.

Gilt die gleiche Regel auch bei einem Trottoir?
Dort muss die Pflanze einfach bis an die Grenze bzw. Trottoir zurückgeschnitten werden. Es wird jedoch empfohlen auch 60 cm zurückzubleiben, da die Pflanzen oftmals schnell wachsen und so etwas Reserveraum bleibt.

Gibt es maximale Höhen für Hecken, wenn diese das Lichtraumprofil nicht tangieren?
Gegenüber Strassen grundsätzlich nicht, sofern sie weder die Sichtzonen tangieren und das Lichtraumprofil freigehalten ist.

Was passiert, wenn ein Grundstückeigentümer seine Hecken, Bäume nicht zurückschneidet?
Er wird von der Gemeinde mit einem Brief darauf aufmerksam gemacht, die Hecken innert einer Frist zurückzuschneiden. Falls trotzdem kein Rückschnitt erfolgt, wird auf Kosten des Eigentümers die Hecken zurückgeschnitten.

Die Tabelle zeigt die einzuhaltenden Grenzabstände bei Bepflanzungen:

Grenzabstände

Weitere Informationen: Merkblatt Umgebungsgestaltung der Bauverwaltung Staufen


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